Kirchenasylbeauftragter beim BAMF

Andreas Hantschel

Gemeinden, die Geflüchteten Zuflucht bieten, sehen sich durch ihren christlichen Glauben verpflichtet, Menschen vor einer Abschiebung zu schützen, wenn begründete Zweifel an einer gefahrlosen Rückkehr bestehen. Manche Gemeinden entscheiden sich in solchen Fällen als „Ultima Ratio“ für ein Kirchenasyl. Damit stellen sie sich zwischen die bedrohten Flüchtlinge und die Behörden, um eine nochmalige Prüfung des Falls zu erreichen und eine Abschiebung zu verhindern.

Rechtsanwalt Andreas Hantschel übt für die VEF die Funktion des Kirchenasylbeaufragten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus. Er ist in dieser Funktion bundesweit zuständig für Kirchenasyle von Freikirchen in Deutschland.

In Zusammenarbeit mit dem Beauftragten am Sitz der Bundesregierung vernetzt Andreas Hantschel die Ansprechpartner für Kirchenasyl der VEF-Mitgliedskirchen, um sich in diesem Thema eins zu machen und sich gegenseitig zu unterstützen.

Andreas Hantschel ist Partner der „FZF Rechtsanwälte“ in Frankfurt am Main, die sich den Themen Non-Profit Organisationen und Migration widmen. Er ist verheiratet und hat fünf Kinder.