Reaktion auf den EU - Türkei - Flüchtlingspakt vom 18.03.2016

Warum die migrationspolitische Abschottung Europas ein Irrweg ist. Ein Zwischenruf zur aktuellen Flüchtlingspolitik.

Witten, den 25.4.2016

Seit kurzem schiebt Griechenland im Rahmen der EU-Vereinbarung mit der Türkei Menschen in die Türkei ab. Nach Verlautbarungen griechischer Beamter waren darunter keine Personen, die einen Schutzbedarf geltend gemacht haben. Menschenrechtsorganisationen vor Ort bezweifeln dies jedoch und gehen davon aus, dass sich unter den Abgeschobenen durchaus auch Asylsuchende befunden haben. Personen, die in Griechenland Asyl begehren, werden einem Schnellverfahren unterzogen. Dabei wird geprüft, ob sie bereits in der Türkei Asyl oder eine andere Schutzform - beispielsweise temporären Schutz - erhalten haben bzw. ob sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Wird dies bejaht, werden ihre Anträge als unzulässig abgelehnt. Ihr individueller Anspruch auf Asyl wird nicht mehr geprüft und die Personen werden zurückgeschickt. Die Türkei scheint allerdings nicht sicher. Amnesty International und Human Rights Watch haben Berichte veröffentlicht, nach denen die Türkei Flüchtlinge wieder in ihre Herkunftsländer abschiebt – auch nach Syrien. Das Abkommen mit der Türkei ist ein Versuch, Europas Grenzen so zu sichern, dass Schutzsuchenden nur in sehr geringer Zahl ein Zugang ermöglicht wird. Dies bedroht das individuelle Recht auf Asyl. Humanitäre und rechtliche Standards werden, wo sie sich zu bewähren hätten, geschliffen. Damit werden sie ihres Sinnes entleert.

Menschen in ihrer Not Schutz zu bieten, muss eine Selbstverständlichkeit sein. Humanitäre und rechtliche Standards zum Schutz von Geflüchteten sind in der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen, der Genfer Flüchtlingskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention formuliert. Europa hat sich bisher als Gemeinschaft verstanden, die diese Standards gewährleistet und sichert. Die europäische Identität, Europas „Seele“, war bisher mit einer klaren humanitären Haltung und einem Bekenntnis zu den Menschenrechten existenziell verbunden. Das ist durch die Vereinbarung mit der Türkei in Frage gestellt. Europa droht seine humanitäre Identität zu verlieren!

Als Christinnen und Christen in evangelischen Freikirchen sind wir der Überzeugung, dass es für Europa unverzichtbar ist, Menschen in ihrer existenziellen Not Schutz zu bieten. Internationales Recht auf Asyl, Versprechen und Verpflichtungen zum Schutz von Geflüchteten sind einzuhalten. Verfahren sind sicherzustellen, die den Zugang zu Europa regeln und die Integration von Ankommenden befördern. Hinweisen möchten wir bei der Gelegenheit auf Organisationen wie die »Kommission der Kirchen für Migranten in Europa« (Churches' Commission for Migrants in Europe, CCME) oder »Eurodiaconia«, die Lösungen vorschlagen, wie humanitäre und rechtliche Standards umgesetzt werden könnten.

Wir plädieren dafür, dass die einzelnen europäischen Nationalstaaten und die Staatengemeinschaft in Europa sich beherzt den Menschen in Not öffnen und mehr Verantwortung übernehmen, um der bedrohten Menschen und der eigenen Humanität willen. Abschottung und nationaler Egoismus sind für uns keine Optionen europäischer Identität. Wir wollen mit unseren Gemeinden und Möglichkeiten den Menschen in Not helfen, weil wir uns verpflichtet wissen durch das Wort Jesu: „Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ Matthäus 25,40

Ansgar Hörsting

Präsident

Rosemarie Wenner

stellvertr. Präsidentin

Peter Jörgensen

Beauftragter der VEF am Sitz der Bundesregierung