FeG Seelsorge | FeG-Bundesleitung beruft Jens Mankel erneut

Einladung und Tagesordnung zum Sonderbundestag der Freien evangelischen Gemeinden am 17. Juni 2023, von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

  • Dieser Sonderbundestag findet als Hybrid-Veranstaltung statt. Sie können entweder an der Präsenzveranstaltung in der FeG Siegen-Geisweid, Im Wiesental 39, 57078 Siegen, oder online per ZOOM teilnehmen.
  • Alle Delegierten haben Ende April eine E-Mail mit den notwendigen Informationen und den Anmeldelinks erhalten. Besucherinnen und Besucher sind im Livestream herzlich willkommen: live.feg.de

Einladung zum hybriden FeG-Bundestag | LIVE.FEG.DE

Alle Gemeinden unseres Bundes sind herzlich zum Sonderbundestag eingeladen. Mitgliedsgemeinden entsenden für je angefangene 150 Mitglieder einen Abgeordneten, sie sollen möglichst der Leitung der Gemeinde angehören. Stimmberechtigt sind im Bundestag außerdem

  • a) die Mitglieder der Erweiterten Bundesleitung,
  • b) die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, des Arbeitskreises Pastorenwechsel und des Personalberufungsausschusses,
  • c) vier Mitglieder der Professorengruppe der Theologischen Hochschule Ewersbach,
  • d) die Referenten des Bundes,
  • e) je ein Delegierter aus jedem Kreisvorstand,
  • f) jeweils zwei Pastorenvertreter je Kreis,
  • g) jeweils ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaften,
  • h) zwei Vertreter des Versorgungswerkes und
  • i) jeweils ein Vertreter der Bundeswerke.

Das Stimmrecht kann nicht durch einen Stellvertreter ausgeübt werden.
Der Bundestag wurde gemäß Art. 5 (3) der Verfassung sowie § 2 (2) der Geschäftsordnung des Bundestages einberufen. Der zusammentretende Bundestag ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen worden ist.

Verlauf des Sonderbundestages

Tagesordnung

14:00 Uhr Begrüßung des Bundestages durch einen Vertreter der FeG Siegen-Geisweid. Anschließend Eröffnung des Bundestages durch Präses Ansgar Hörsting und gemeinsames Gebet.

  • TOP 1 Regularien
  • TOP 1.1 Verhandlungsleiter
  • TOP 1.2 Schriftführer
  • TOP 1.3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • TOP 1.4 Stimmzähler
  • TOP 2 Wahl von Bundessekretär Henrik Otto zum Präses des Bundes FeG
  • TOP 3 Wahl Bundessekretärin Region West Pastorin Merle Schwarz
  • TOP 4 Sonstiges

Gegen 16:30 Uhr Schlusswort des Präses Ansgar Hörsting

Festlegung und Änderung der Tagesordnung

Anträge auf Aufnahme weiterer Themen in die Tagesordnung des Sonderbundestages hätten nach der Geschäftsordnung spätestens zwei Monate vorher schriftlich gestellt werden müssen. Solche Anträge sind nicht eingegangen Anträge zur Tagesordnung, die noch bis zum Beginn der Sitzung des Bundestages gestellt werden, bedürfen der Schriftform und der Zulassung durch Beschluss des Bundestages vor Eintritt in die hier veröffentlichte Tagesordnung. Im Übrigen wird auf § 4 der GO des Bundestages verwiesen.

Der Ständige Ausschuss

Downloads

  • FeG-Sonderbundestag | Tagesordnung | pdf

Weiterführende Links

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Pressekontakt

Nathanael Ullmann schaut in die Kamera.
Nathanael Ullmann | Referent für Medien und Öffentlichkeitsarbeit

Artur Wiebe | Referent für Medien und Öffentlichkeitsarbeit | Pressesprecher

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