07.07.2026
Evangelisch-methodistische KircheKirchenvorstand fasst Grundsatzbeschlüsse
Der Kirchenvorstand der Regionalkonferenz (RK) Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) hat sich in seiner Online-Sitzung am 2. Juli mit grundlegenden Fragen des kirchlichen Lebens und mehreren richtungsweisenden Beschlüssen befasst. Im Mittelpunkt standen der Umgang mit Extremismus und Menschenfeindlichkeit, die Verwendung des Begriffs »Heilige Geistkraft« sowie Fragen der künftigen Zusammenarbeit innerhalb der Kirche.
Menschenwürde als Maßstab kirchlichen Handelns
Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete ein gemeinsames Papier zum Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Grundlage waren die Beschlüsse der drei Jährlichen Konferenzen in Deutschland sowie die Vorarbeiten der Fachgruppe Innere Dienste (FiD).
Der Kirchenvorstand beschloss eine Regelung für die gesamte Region Deutschland. Sie stellt die Menschenwürde in den Mittelpunkt kirchlichen Handelns und hält fest, dass verantwortliche Ämter und Funktionen in der Evangelisch-methodistischen Kirche unvereinbar sind mit der aktiven Unterstützung von Parteien oder Vereinigungen, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fördern und propagieren. Für die Partei »Alternative für Deutschland« (AfD) sieht der Kirchenvorstand diese Kriterien grundsätzlich als erfüllt an.
Orientierung zum Begriff »Heilige Geistkraft«
Der Kirchenvorstand befasste sich außerdem mit dem Begriff »Heilige Geistkraft« und dessen Verwendung in der kirchlichen Praxis. Grundlage der Beratung waren die theologische Orientierungshilfe »›Heilige Geistkraft‹ in liturgischen Zusammenhängen« der Theologischen Hochschule Reutlingen sowie eine ergänzende Praxishandreichung der FiD für den kirchlichen Sprachgebrauch.
Die beiden Dokumente ordnen den Begriff biblisch, sprachlich und liturgisch ein und erläutern, in welchen Zusammenhängen seine Verwendung theologisch verantwortet werden kann und wo – insbesondere mit Blick auf den ökumenischen Kontext – Zurückhaltung geboten ist. Der Kirchenvorstand beschloss, beide Dokumente allen Hauptamtlichen als Pflichtlektüre und den Ehrenamtlichen zur Kenntnis zu geben. Zugleich legte er verbindlich fest, dass in der trinitarischen Taufformel weiterhin die bisherige Formulierung »… und des Heiligen Geistes« zu verwenden ist.
Digitalisierung gemeinsam weiterentwickeln
Ein weiterer Schwerpunkt war die Digitalisierung gemeinsamer Arbeitsbereiche der drei Jährlichen Konferenzen. Der Kirchenvorstand bestätigte die Finanzierung der digitalen Infrastruktur auf Deutschland-Ebene und sprach sich dafür aus, die weitere Entwicklung eng mit der Arbeitsgruppe Digitalisierung zu begleiten. Außerdem wurde ein bereits vereinbartes Gespräch der Verantwortlichen begrüßt, das dazu dienen soll, offene Fragen gemeinsam zu klären, die Abstimmung zwischen den Konferenzen zu verbessern und die Zusammenarbeit zu stärken.
Kirchlicher Unterricht und Kinder- und Jugendwerk
Der Kirchenvorstand dankte Pastorin Mareike Nix für ihren langjährigen Dienst als Beauftragte der RK Deutschland für den Kirchlichen Unterricht. Die Nachfolge soll nun vorbereitet werden. Dazu werden die drei Jährlichen Konferenzen jeweils eine Beauftragte oder einen Beauftragten benennen, aus deren Mitte anschließend die oder der Beauftragte für die Regionalkonferenz bestimmt wird. Außerdem bestätigte der Kirchenvorstand Frieder Matthies als Geschäftsführer des Kinder- und Jugendwerks der RK Deutschland.
Ökumenische und internationale Zusammenarbeit
Neben innerkirchlichen Themen befasste sich der Kirchenvorstand mit ökumenischen und internationalen Partnerschaften. Er befürwortete die Aufnahme der Interkulturellen Pfarrkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) als Beobachterin in die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) sowie die Aufnahme von Vineyard Deutschland und des Bundes Evangelischer Täufergemeinden in die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF).
Außerdem nahm der Kirchenvorstand eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Regionalkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche mit der Methodistischen Kirche im Südlichen Afrika (Methodist Church in Southern Africa, MCSA) zustimmend zur Kenntnis. Unterzeichnet werden soll sie im August im Rahmen der Tagung des Weltrats methodistischer Kirchen in San Salvador (El Salvador, Mittelamerika).
Weiterführende Links
Kirchenvorstand RK Deutschland Beschluss zu Extremismus und Menschenfeindlichkeit
Theologische Orientierungshilfe der THR - »Heilige Geistkraft« in liturgischen Zusammenhängen
Praxishandreichung - »Heilige Geistkraft« in liturgischen Texten