Formaler Schritt mit inhaltlicher Bedeutung

Mit Beginn des Jahres ist es für Kirchenglieder evangelischer Kirchen in Bayern einfacher geworden, in eine andere evangelische Kirche zu wechseln. Das vereinbarten drei evangelische Kirchen in Bayern. Damit ist in Bayern der Wechsel per Übertritt zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche erleichtert.

Vereinfachte Möglichkeit des Übertritts

Will ein Kirchenglied in eine andere der drei evangelischen Kirchen wechseln, ist somit nicht mehr der Gang zum Standesamt nötig, um dort den Austritt zu erklären, um hernach in eine andere Kirche einzutreten. Jetzt genügt eine schriftliche Erklärung im Pfarramt oder Pastorat der neuen Kirche. Diese vereinfachte Form des Übertritts gibt es schon in anderen Kirchengebieten Deutschlands, ist aber nur möglich, wenn beteiligte evangelische Landeskirchen mit der Evangelisch-methodistischen Kirche oder anderen evangelischen Kirchen eine Vereinbarung treffen. Das staatliche bayerische Kirchensteuergesetz ermöglicht den einfachen Übertritt, wenn die beteiligten Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

»Folgerichtige Konsequenz«

»Ich freue mich sehr, dass diese Regelung nun möglich ist«, sagte Markus Jung anlässlich der gegenseitigen Unterzeichnung der Vereinbarung. Der in Bayern für die Evangelisch-methodistische Kirche als Präses der Körperschaft fungierende Superintendent weist in dem Zusammenhang besonders auf das Engagement der Leiterin des Ökumenereferats der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hin. Die dafür zuständige Kirchenrätin, Maria Stettner, habe »die Gespräche und Wünsche aufgegriffen, die zu der jetzt vereinbarten Regelung führten«.

Harald Rückert, der für Deutschland zuständige Bischof der EmK, sieht die Übertrittsvereinbarung als »folgerichtige Konsequenz aus der seit langem bestehenden Kirchengemeinschaft«. In ihr drücke sich »das vertiefte und weithin selbstverständliche ökumenische Miteinander« aus. »Damit kommt dem scheinbar rein formalen Schritt eine wichtige inhaltliche Bedeutung zu.«

Beteiligte Kirchen teilen grundlegende Überzeugungen

Die drei an der Vereinbarung beteiligten Kirchen gehören zur »Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa« (GEKE). Darin sind europaweit Kirchen verbunden, die grundlegende Überzeugungen teilen, untereinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft pflegen sowie die Ordination ihrer Amtsträger gegenseitig anerkennen. Darüber hinaus bestätigen die teilnehmenden Kirchen, dass die gegenseitigen Verwerfungen der Reformation heute nicht mehr zutreffen. Das Gründungsdokument, die sogenannte »Leuenberger Konkordie«, entstand nach zwischenkirchlichen Lehrgesprächen 1973 im Schweizer Tagungshaus Leuenberg in Hölstein bei Basel. Deshalb wurde die Gemeinschaft der beteiligten Kirchen bis zur Namensänderung im Jahr 2003 als »Leuenberger Kirchengemeinschaft« bezeichnet. Die methodistischen Kirchen Europas traten 1997 auf der Grundlage einer Gemeinsamen Erklärung zur Kirchengemeinschaft bei.

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