Entscheidungen des ÖRK-Zentralausschusses

Ende Juni tagte der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK, auch Weltkirchenrat) in Genf. Zwischen den alle sechs bis acht Jahre stattfindenden Vollversammlungen ist der Zentralausschuss das höchste Leitungsgremium des ÖRK und tagt alle zwei Jahre. Im Rahmen seiner Geschäftssitzungen ernannte der Ausschuss siebzehn junge Personen für die Beratung, wählte die Leitung seiner Kommissionen und nahm weitere Kirchen als Interimsmitglieder auf.

Stärkung der Mitsprache der Jugend

Die Aufnahme von jungen Personen als Beraterinnen und Berater für die Amtszeit 2023-2030 soll der Stimme von jungen Erwachsenen in der Arbeit des Zentralausschusses mehr Gewicht verleihen. Deren jetzige Anzahl trägt dazu bei, das Ziel zu erreichen, dass ein Viertel der Mitglieder im Zentralausschuss junge Erwachsene sind.

EmK-Bischöfin ist Vorsitzende des Konsensausschusses

Sally Dyck, Bischöfin der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK), wurde zur Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für Konsens und Zusammenarbeit berufen. Dyck ist Ökumene-Beauftragte des internationalen Bischofsrats der EmK und Mitglied im Zentralausschuss des ÖRK. Mit der Leitung des Ausschusses für Konsens und Zusammenarbeit übernimmt sie ein wichtiges Amt in der Ausschussarbeit des ÖRK.

Die Entscheidungsfindung im sogenannten Konsensverfahren beschreibt eine Arbeitsweise, um »eine gemeinsame Meinung zu finden und dabei Gottes Willen zu erkennen«. Ziel ist, ohne Zuhilfenahme einer förmlichen Abstimmung zum »Konsens«, also zu einer gemeinsamen Überzeugung und Entscheidung zu gelangen als »Ergebnis eines aufrichtigen Dialogs, der von Respekt, gegenseitiger Unterstützung und Ermutigung getragen ist«. Es ist die »Suche nach einem Einverständnis über das klügste weitere Vorgehen bei gleichzeitiger Offenheit gegenüber neuen Erkenntnissen und der Führung durch den Heiligen Geist«. Dieses Verfahren findet Anwendung in allen Sitzungen der Leitungs- und Beratungsgremien des ÖRK.

Baptisten aus Deutschland sind jetzt Mitglied des ÖRK

Die größte deutsche Freikirche, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (BEFG) ist jetzt Mitglied des Weltkirchenrats. Satzungsgemäß gilt der Beschluss des Zentralausschusses zunächst für eine »Interimszeit«. In dieser Übergangszeit kann diese deutsche Freikirche bereits an der Arbeit des Rates teilnehmen und Kontakte zu anderen Mitgliedskirchen knüpfen. Nach Ablauf dieses »Interims« prüft der Zentralausschuss, ob bei den Mitgliedskirchen Konsens über die Aufnahme besteht und entscheidet dann über die Vollmitgliedschaft im ÖRK. Bei der Aufnahme anderer Kirchen in der Vergangenheit dauerte die Interimszeit anderthalb Jahre.

Im Gegensatz zur weltweit organisierten und strukturierten Evangelisch-methodistischen Kirche sind die baptistischen Kirchen regional oder territorial organisiert. Das erklärt, warum die größte deutsche Freikirche einen eigenen Antrag auf die Mitgliedschaft beim ÖRK stellte. Demgegenüber ist der deutsche Teil der Evangelisch-methodistischen Kirche über die Mitgliedschaft der weltweiten EmK beim ÖRK vertreten und wirkt dort über verschiedene internationale Delegationen und Vertretungen in Ausschüssen und Kommissionen mit.

 

Weiterführende Links

Das Konsensverfahren des ÖRK  
Funktionsweise des Konsensverfahrens des ÖRK  (PDF)

Mehr erfahren (externer Link)

Zurück zur Liste Startseite